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Am 29. März 2017 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie statt, indem die Thematik der Einführung einer Berufszulassungsregelung für Makler diskutiert wurde. Grund ist ein dahingehender Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Immobilienmaklern und Wohneigentumsverwaltern einen Sachkundenachweis für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis auferlegen will. Ein weiteres Thema in der Anhörung war der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Vorlage eines Wohnungseigentumsgesetzes, welches u.a. die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften fixiert. Insgesamt sind die vorgestellten Konzepte sehr umstritten. 


Wirtschaft sieht die Einführung einer entsprechenden Regelung kritisch


Die geplante Zulassungsregelung für Makler wird von der Wirtschaft eher kritisch beurteilt. Die Einführung entbehre einer entsprechenden Grundlage. Die Frage, warum ein Sachkundenachweis zwingend erforderlich sein soll, steht hier im Raum und viele Fachleute sind der Meinung, dass dies nicht zwingend erforderlich ist. Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks und einer sehr starken Transparenz in Zeiten des Internets sind Makler sowieso auf Qualität und Zuverlässigkeit bedacht, weil ein Überleben in dieser nicht einfachen Branche sonst doch sehr schwierig wäre. Bei den Immobilienverwaltern ist der Fall allerdings etwas anders gelagert: Hier begrüßten mehrere Sachverständige den Entwurf für die Einführung eines entsprechenden Sachkundenachweises. Eine Immobilienverwaltung kann grundsätzlich die Betreuung von sehr hohen Sach- und Geldwerten bedeuten, was durch eine nicht ausreichend qualifizierte Handhabung in hohen Schäden münden kann. Derzeit existiere laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter allein für den Sektor der Wohnungseigentümergemeinschaften ein fremdverwaltetes Vermögen von ca. 640 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Rücklagen, Kautionen und ähnliches. Auch der Dachverband begrüßt angesichts dieser Zahlen die Einführung von Mindestanforderungen für Immobilienverwalter. 


Weitere Rahmenbedingungen sollen ebenfalls festgelegt werden


Viele Verfahren deutscher Gerichte betreffen gerade Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilienmaklern und Immobilienverwaltern. Daher fordern viele Fachleute auch die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für beide Gruppen. Dies ist in dem Entwurf zumindest für die Wohnungseigentumsverwalter auch vorgesehen. Daneben soll die Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises zusätzlich noch für Bankmitarbeiter gelten, da es sich bei Immobilienvermittlungen nicht im klassischen Sinne um Bankgeschäfte handelt. Für Verwalter und Makler, die bereits seit mehr als 6 Jahren tätig sind, sieht der Entwurf ferner Möglichkeiten zur Befreiung einer Sachkundenachweiserbringung vor. 


Kritik und Bedenken zum vorgestellten Entwurf


Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, wie beispielsweise von Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Uni geäußert, wurde vor allem Kritik an der fehlenden Erforderlichkeit laut. So gäbe es derzeit keinerlei Nachweise darüber, dass durch eine Nichtregulierung Schäden entstanden seien. Aus diesem Grund empfahl Dr. Johannes Ludewig vom Nationalen Normenkontrollrat eine Rücknahme des Gesetzentwurfes. Klar ist, dass die vorgeschlagene Nachweiserbringung ein vergleichsweise tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt. Die Bundesregierung konstatierte, dass spätestens 5 Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes eine Evaluation vorliegen soll.


Grüne fordern Wohnungseigentumsgesetz


In der gleichen Sitzung wurde auch der Antrag der Grünen auf Vorlage eines Wohnungseigentumsgesetzes diskutiert. Hier sollen vor allem die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften fixiert werden. Hier seien derzeit Defizite in der geltenden Rechtslage bezüglich Transparenz und Kontrollmechanismen gegenüber den Verwaltern vorhanden. Es sei daher notwendig, die Rechte der angesprochenen Gruppen zu stärken.
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