Nach einem Bericht der Immobilien-Zeitung kommt die Regelung der Mietpreisbremse nun vor das Bundesverfassungsgericht. Richter der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin wollen die Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung aufgesetzten Mietpreisbremse überprüfen lassen und brachten den Fall nun vor das höchste deutsche Gericht. Im Einzelnen geht es um ein Berufungsverfahren, bei dem Mieter aus Berlin-Wedding eine zuvor durch das Amtsgericht gekürzte Miete nun doch in voller Höhe zahlen sollen, weil der Vermieter Berufung eingelegt hatte. Die Begründung: Die Mietpreisbremse verstoße gegen das Grundgesetz. Die Kompetenz für eine endgültige Entscheidung liegt gut in Karlsruhe, denn ein Urteil hätte entsprechende Signalwirkung für die Immobilienlandschaft in ganz Deutschland. Doch wie begründen die Richter Ihre Einschätzung?
Ein aktueller Artikel der Süddeutschen Zeitung beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Mietpreisbremse. Das Ergebnis ist ernüchternd: Seit Einführung der von der Politik initiierten sogenannten Mietpreisbremse stiegen die Mieten stärker als zuvor. Die aktuellen Zahlen des Verbraucherschutzministeriums sprechen Bände. Allein im Jahr 2016 wurde ein Mietpreisanstieg von 5 % erreicht. Das Gesetz zur Begrenzung der Mietpreise erscheint somit wirkungslos und somit nachbesserungsbedürftig. Doch worauf genau stützen sich diese Annahmen und was sollte die Politik nun tun? Das Thema wird heiß in allen Bevölkerungsschichten diskutiert und ist immer wieder Anlass für Kritik von Politikern, Wirtschaftsvertretern und Bürgern. Es scheint so, als bestünde generell ein vergleichsweise hoher Nachbesserungsbedarf.
Nach einer Untersuchung der Markttrends für 2016 der Cash. Medien AG aus Hamburg (Link hierzu) sind Immobilien als direkte Anlageform nach wie vor sehr beliebt bei deutschen Anlegern. In einem niedrigen Zinsumfeld sind Sachanlagen eine begehrte, sichere und als Altersvorsorge geeignete Anlageform, was sich für viele Menschen auch und gerade in einem Immobilienkauf widerspiegelt. Die hohe Nachfrage am Immobilienmarkt wirkt sich allerdings auf die Preisentwicklung in diesem Segment aus – so legten die Preise für Eigentumswohnungen in Deutschland in manchen Metropolregionen (wie z. B. in Frankfurt, Stuttgart oder Düsseldorf) teilweise im zweistelligen Prozentbereich zu. In Ballungsräumen wie Berlin oder München ist das Niveau um ca. 9 % und in Köln oder Hamburg zwischen 6 % und 7 % gestiegen – ein Ende dieser Aufwärtsentwicklung ist derzeit nicht in Sicht, obwohl es Anzeichen für ein weniger starkes Anziehen in Zukunft gibt.