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Hoffnung für Bausparer nach BGH-Urteil

Hoffnung für Bausparer nach BGH-Urteil

Wie die Wirtschaftswoche berichtet können Bausparer nach einem anbieterfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wieder Hoffnung haben, dass nicht alle Kündigungen durch die Kassen rechtens sind. Hintergrund: Seit 2015 haben Anbieter massenweise (mehr als 250.000) Verträge gekündigt, da die Kunden nur sparen, aber nicht bauen wollten. In der derzeitigen Niedrigzinsphase haben sich Altverträge mit vereinbarten Festzinsen, die im Verglich zu aktuell üblichen Marktzinsen hoch ausfielen, für die Anbieter zu Verlustbringern gemausert. Das oberste Zivilgericht in Deutschland urteilte im Februar dieses Jahres, dass die massenhaften Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen nicht unrechtmäßig sind. Doch Verbraucherschützer geben sich damit nicht zufrieden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dazu, dass dieses Urteil nicht pauschal für alle Altverträge gelte. Es ist sogar möglich, dass bereits ausgesprochene Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden müssen. Grundsätzlich sei das Urteil nur für einen pauschalen Anwendungsbereich gültig, nicht aber für Verträge mit bestimmten Zusatzklauseln – z. B. bei Bonusverträgen.

Ist Bausparen noch zeitgemäß?

Ist Bausparen noch zeitgemäß?

cash-online hat in einem aktuellen Artikel untersucht, ob Bausparen in der heutigen Zeit und angesichts der allgemein niedrigen Zinskonditionen für Immobilienfinanzierungen noch zeitgemäß bzw. für wen sich ein Abschluss lohnen kann. Bausparen kennen sogar noch die älteren Generationen – es ist ein klassisches Traditionsprodukt und ist bei den Bundesbürgern nach wie vor sehr beliebt. Fast 40 % aller Bundesbürger besitzen auch heute noch einen Bausparvertrag und die Bausparkassen konnten in 2015 sogar ca. 1,7 Millionen Neuverträge verbuchen. Doch ist diese Form des Ansparens und ggf. späteren Finanzierens einer Immobilie wirklich noch lohnenswert?