Eine Mietimmobilie kann abgeschrieben werden – somit kann der Käufer nicht nur von Mieteinnahmen profitieren, sondern auch Steuern sparen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist nach einer Meldung von n-tv, wie die Kaufpreisaufteilung stattgefunden hat. Dieses Kapitel des Steuerrechts ist zwar etwas komplexer, jedoch kann bei richtiger Beachtung ein größerer finanzieller Vorteil aus der Kapitalanlage gezogen werden. Der Kauf einer Mietimmobilie erfolgt meist über eine Immobilienfinanzierung – die gezahlten Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich kann auch eine Abschreibung auf den Gebäudeteil vorgenommen werden – nicht jedoch auf den Anteil für das Grundstück. Die Einnahmen und Ausgaben aus einer Immobilienvermietung müssen dabei in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ angegeben werden – hierin wird ebenfalls die AfA eingetragen. Im Falle eines Ausgabenüberhanges (z. B. durch hohe Finanzierungszinsen) mindern die aus der Kapitalanlage erzielten Verluste die Steuerlast.