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Wie einer Meldung des Presseportals entnommen werden kann eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags schnellstmöglich für alle - gerade in Krisenzeiten wie in der aktuellen Corona-Situation. Die Auswirkungen stellen viele Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen vor erhebliche finanzielle Belastungen. Aus diesem Grund erachtet der DFK die Abschaffung des Soli als sinnvolles Mittel, um diese Belastungen zumindest etwas abzufedern. Lockdowns in Branchen oder Regionen, hohe Kurzarbeiterquoten, massive Umsatzeinbrüche und eine steigende Zahl von Insolvenzen machen es für immer mehr Menschen immer schwieriger, den Lebensunterhalt weiterhin aus eigener Kraft zu bestreiten. Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages als Sofortmaßnahme für alle könnte ein wenig Entlastung für die angeschlagene Finanzsituation vieler Haushalte bringen. Momentan ist es für mehr Menschen als vor der Krise lebensnotwendig, vorhandenes Geld sehr genau für die notwendigen Ausgaben einzuteilen. Letztlich würde so die umfassende Abschaffung einer eigentlich politisch überholten Abgabe auch mithelfen, die Wirtschaft wiederzubeleben.


Befreiung vieler Zuschlagszahler ab Januar 2021


Nach dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ ist eine Anhebung der Freigrenzen ab dem 1.1.2021 geplant – damit würden ca. 90 % der Soli-Zahler von der Zahlung befreit. Besserverdienende zahlen diesen jedoch ganz oder teilweise weiter – weiterhin bleibt eine Abgabepflicht bei der Körperschafts- und Abgeltungssteuer bestehen. Für den DFK ist eine Unterscheidung nach dem Einkommen verfassungsrechtlich bedenklich und stellt nach Verbandsmeinung auch eine Ungleichbehandlung nach dem Grundgesetz dar. Der Solidaritätszuschlag steht zudem als Einnahmequelle für den Bundeshaushalt zur Verfügung und lässt schon allein deshalb die Frage aufkommen, ob der Zuschlag überhaupt noch verfassungskonform ist. Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag sollte nicht zur dauerhaften Erhöhung des Steuerniveaus eingesetzt werden dürfen. Der Grund der Erhebung des Zuschlags existiert nicht mehr. Dieser war seinerzeit als Sondersteuer insbesondere für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wende eingeführt worden und beträgt 5,5 % der Körperschafts- und Einkommenssteuer.
Der DFK fordert die „schnellstmögliche Umsetzung und komplette Abschaffung“.


Der DFK ist nicht allein mit seiner Kritik


Aus sehr vielen Bereichen der Wirtschaft hagelt es Kritik zum noch immer abzuführenden Soli. Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, ist der Meinung, dass die Regierung gegen die Verfassung verstößt. Insbesondere Unternehmer, Selbständige und auch Facharbeiter werden weiterhin belastet, selbst wenn die Abgabe ab 1.1.2021 für viele Arbeitnehmer nicht mehr zu zahlen ist. Eigentlich, so eine weit verbreitete Meinung, dürfte es den Solidaritätszuschlag schon seit Januar dieses Jahres überhaupt nicht mehr geben. Möglichweise wird der Mittelstand sogar eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Es ist schwer verständlich, warum eine so überholte und mittlerweile fragwürdige Abgabe noch immer abgeführt werden muss, obwohl die Abschaffung nicht nur der Krise entgegenwirken würde, sondern vermutlich sogar unrechtmäßig weiterhin Geltung hat. Warum noch darüber streiten, anstatt diese Abgabe einfach einzustellen? Diese Frage treibt momentan viele Menschen um – im Privaten wie in der Wirtschaft. Man darf gespannt sein, wann die Politik endlich reagieren wird.

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